Startrücktrittsabsicherung

Wir haben unser Bedingungswerk nochmal durchgeschaut und zu eurem Nutzen erweitert.
 
Daraus resultiert folgende Möglichkeit:


Ihr habt die Wahl, eine Zusatzvereinbarung gegen beträchtliche Krankheiten oder Umstände, die keinen Start beim Rheinauhafen Triathlon Köln zulassen, abschließen möchtet. Die Absicherung muss mit der Anmeldung erfolgen. Nachträgliche Startrücktrittsabsicherungen sind nicht möglich! 
 
Der Startplatz kann für die gleiche Distanz auf maximal zwei Jahr gutgeschrieben werden (auch wenn sich das Startgeld in den kommenden Jahren erhöhen sollte, wird keine Nachzahlung fällig!), wenn der Teilnehmer aus einem der folgenden Gründe nicht teilnehmen kann:
 
1. Plötzlich eintretende schwere Erkrankung des Teilnehmers
Schwere gesundheitliche Unfallfolgen, Erkrankungen oder Tod der angemeldeten Person. Die Erkrankung oder Unfallfolge gilt als schwer, wenn sich daraus zwingend die Unmöglichkeit der Teilnahme ergibt (z.B. akute Knochenbrüche, Krebserkrankungen, die erst nach der Anmeldung diagnostiziert wurden).
Psychische Erkrankungen, die erstmals nach der Anmeldung auftreten, und einen stationären Klinikaufenthalt oder eine Behandlung durch einen Facharzt der Psychiatrie erforderlich wird.
Beizulegen: Bestätigung über Klinikaufenthalt bzw. Gutachten von Facharzt der Psychiatrie.

 

Nicht als schwere Erkrankungen gelten grippale Infekte, Erkältungskrankheiten, muskuläre Dysbalancen oder ähnliches. 
 
2. Schwangerschaft der Teilnehmerin
wenn die Schwangerschaft erst nach der Anmeldung festgestellt worden ist. Wurde die Schwangerschaft bereits vor der Anmeldung festgestellt, wird der Startplatz NICHT gutgeschrieben.
Beizulegen: Kopie des Mutter-Kind-Passes.
 
 
3. Schwere gesundheitliche Unfallfolgen oder Tod von Familienangehörigen
wodurch die Anwesenheit des gemeldeten Teilnehmers am Heimatort dringend erforderlich ist. Als Familienangehörige gelten der Ehepartner (bzw. Lebensgefährte im gemeinsamen Haushalt lebend), die Kinder und die Eltern.
Beizulegen: Ärztliches Attest der erkrankten Person.
 
4. Bedeutender Sachschaden am Eigentum des Teilnehmers
an seinem Wohnort in Folge eines Elementarereignisses (z.B.: Feuer, Wasser, Erdbeben, Sturm..) oder Straftat eines Dritten, welches seine Anwesenheit erforderlich macht.
Beizulegen: Polizeigutachten oder anderes behördliches Zeugnis, das den Grad des Vorfalles bestätigt. Versicherungsattest.
 
5. Unvorhersehbare, zwingende, langfristige berufliche Einsätze im Ausland die sich erst nach der Anmeldung ergeben haben.
Beizulegen: Bescheinigung des Arbeitsgebers aus dem das Datum und Dauer des Einsatz sowie das Datum der Festlegung des Einsatzes klar hervorgehen. 
 
Eine Gutschrift des Startplatzes erfolgt NICHT, wenn:
 
• nicht alle erforderlichen Unterlagen der Rücktrittsabsicherung bis zum 12. Juni 2015 bei Jeschke & Friends Veranstaltungsservice angekommen sind. Alle nach diesem Datum eintreffenden Abmeldungen werden bei der Gutschrift des Startplatzes nicht mehr berücksichtigt.
 
• das ärztliche Attest zum Zeitpunkt der Abmeldung älter als 2 Wochen ist.
 
• das ärztliche Attest nicht in deutsch oder englisch an uns gesandt wird.
 
• das ärztliche Attest nicht eindeutig eine schwere Erkrankung diagnostiziert (Wir behalten uns vor das Attest von einem unserer Vertrauensärzte prüfen zu lassen!).
 
• das Leiden zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits bestanden hat.
 
• eine Schwangerschaft bereits vor der Anmeldung festgestellt wurde.
 
• bei psychischen Erkrankungen kein Nachweis für einen stationären Klinikaufenthalt vorliegt.
 
• sämtliche Formulare nicht innerhalb von 10 Tagen an Jeschke & Friends Veranstaltungsservice übermittelt werden.
 
• der Sachschaden am Eigentum nicht durch eine polizeiliche Sachschadenmeldung bestätigt wird.
 
• das Abmeldeformular bzw. Attest in nicht leserlicher Schrift gesendet wird.
 
Kontakt:
Jeschke & Friends Veranstaltungsservice
Severinskirchplatz 12
50678 Köln
Tel.: 0221-29 49 933
E-Mail: info@koeln-triathlon.de